Ehre ist ein höchstpersönliches Rechtsgut, welches untrennbar mit dem sozialen Achtungsanspruch und der Würde des Menschen verbunden ist. Die §§ 185 ff StGB schützen diese Ehre vor herabwürdigenden Werturteilen und/oder Tatsachenbehauptungen. Aber gilt dieser Schutz auch uneingeschränkt?
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